Zeitpunkt | Leistung | Weitere Informationen | Wer |
ab 0 Jahren | Die Kosten für medizinische Behandlung werden bis zum 20. Altersjahr der Betroffenen von der Invalidenversicherung (IV) übernommen, weil Cystische Fibrose ein so genanntes Geburtsgebrechen ist. | Merkblatt Invalidenversicherung bei Minderjährigen mit CF Homepage der Invalidenversicherung | IV |
| Mittel- und Gegenstände, die für die Durchführung der Behandlungen (z.B. Inhalationsgeräte) notwendig sind, werden auf ärztliche Anordnung hin in der Regel übernommen. Massgebend ist meist, ob diese Geräte auf der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL) aufgeführt sind. | Merkblatt Invalidenversicherung bei Minderjährigen mit CF Homepage der Mittel- und Gegenständeliste MigeL | IV |
| Reisespesen werden vergütet für Behandlungen/Therapien beim Arzt/Physiotherapeuten sowie für einen Drittel der Tage während denen das Kind hospitalisiert ist. | Merkblatt Invalidenversicherung bei Minderjährigen mit CF Merkblatt Reisekosten und Begleitkarte | IV |
| Eine Hilflosenentschädigung für den Mehraufwand bei der Pflege des Kindes durch die notwendigen Therapien kann unter bestimmten Bedingungen gewährt werden. Die Erfahrung zeigt, dass diese Entschädigungen meist mit Erreichen des 15. Altersjahrs eingestellt werden. | Merkblatt Invalidenversicherung bei Minderjährigen mit CF Formular zum Ausfüllen: Zeitlicher Mehraufwand | IV |
| Ein Intensivpflegezuschlag (zusätzlich zur Hilflosenentschädigung) ist möglich, wenn der tägliche Aufwand an Pflege und Betreuung des Kindes über 4 Stunden beträgt. Allerdings treffen die angewandten Beurteilungskriterien selten auf CFBetroffene zu. | IV | |
| Hospitalisationskosten erstattet die CFCH Familien mit Kindern bis 18 Jahren, die wegen CF hospitalisiert sind (z.B. für eine IV-Kur) mit CHF 30 pro Hospitalisationstag für Zusatzauslagen wie Essen, Reisen und änliches. | CFCH | |
Finanzielle Unterstützungsleistungen für Familien leistet die CFCH einmalig oder in regelmässiger Form, um Engpässe zu überbrücken bis andere Lösungen gefunden sind. Dabei gilt wie üblich, dass zuerst alle öffentlich-rechtlichen Leistungen eingefordert sein müssen. | Formular Beitragsgesuch zur Unterstützung von Familien mit CF Kindern | CFCH | |
Finanzielle Unterstützungsleistungen durch den „Love Ride“. Unterstützungsleistungen im Zusammenhang von Mobilitätsausgaben (GA, Reisen, Auto, etc.) Dabei gilt wie üblich, dass zuerst alle öffentlichrechtlichen Leistungen eingefordert sein müssen. | Formular Beitragsgesuch an den Love-Ride-Fonds zur Unterstützung von Familien mit CF-Kindern | Love Ride | |
| Die Organisation Integration Handicap bietet CF-Betroffenen eine kostenlose Rechtsberatung an. Bitte wenden Sie sich aber vorab an die CF-Sozialberatung um abzuklären, ob ihr Fall direkt an die Rechtsberatung geleitet werden soll. | Integration Handicap | |
Über die Versandapotheke cf-direct können CF-Betroffene und Familien mit CF-Betroffenen Medikamente für CF beziehen. Einen Teil der Marge erhalten die Betroffenen über die CFCH wieder zurück. | Apotheke zum Rebstock AG | ||
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ab 6 Jahren | Physiotherapiebegleitung in Schul- und Jugendlagern. Kindern mit CF, welche die obligatorische Schule besuchen und die an einem Schul- oder Jugendlager teilnehmen, erstattet die CFCH, falls notwendig und angezeigt, die Begleitung durch einen spezialisierten CF-Physiotherapeuten. Die Entschädigung für den Physiotherapeuten beträgt max. CHF 1'500/Woche. |
| CFCH |
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ab 15 Jahren | Berufliche Eingliederungsmassnahmen und Berufsberatung durch die IV, wenn Leistungseinschränkungen mehr als 20% betragen. | Homepage der Invalidenversicherung | IV |
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ab 18 Jahren | Bei Leistungseinschränkungen und Reduktion der Erwerbsfähigkeit sind verschiedene Leistungen der Sozialversicherungen möglich, die hier nicht im Detail beschrieben werden können:
| Merkblatt Invalidenversicherung für Erwachse Merkblatt Sozialversicherung bei krankheitsbedingter Invalidität Merkblatt Ergänzungsleistungen zur IV Pro Senectute Schweiz: Ergänzungsleistungs- Homepage der Invalidenversicherung | IV, |
Finanzielle Unterstützungsleistungen durch den „Love Ride“. Unterstützungsleistungen im Zusammenhang von Mobilitätsausgaben (GA, Reisen, Auto, etc.) Dabei gilt wie üblich, dass zuerst alle öffentlichrechtlichen Leistungen eingefordert sein müssen. | Formular Beitragsgesuch an den Love-Ride-Fonds zur Unterstützung volljähriger CF-Patient/-innen | Love Ride | |
| Unterstützungsleistungen Fondation de la Mucoviscidose. Unterstützungsleistungen für erwachsene CF-Betroffene bei knappem Budget, für bestimmt Auslagen. Dabei gilt wie üblich, dass zuerst alle öffentlichrechtlichen Leistungen eingefordert sein müssen. | Fondation de la Mucoviscidose
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Hospitalisationskosten erstattet die CFCH Erwachsenen mit CF (z.B. für eine IV-Kur) mit CHF 15 pro Hospitalisationstag und für maximal 30 Tage im Jahr (für Zusatzauslagen wie Essen, Reisen, etc.) | Formular Kosten Hospitalisation Erwachsene | CFCH | |
Steuererleichterungen. Bei Krankheitskosten wird nur dasjenige als Abzug zugelassen, was 5% über dem Reineinkommen liegt (darunter liegt sozusagen der Selbstbehalt). Behinderungskosten werden, wenn sie akzeptiert werden, ganz abgezogen. Wer eine Hilflosenentschädigung leichten Grades hat, kann hier einen allgemeinen Pauschalabzug ohne Belege von CHF 2‘500 abziehen. Alle anderen Behinderungskosten müssen belegt werden können. Die Belege für diese Mehraufwände sollten fortlaufend über das ganze Jahr hinweg gesammelt werden. | Merkblatt Steuererklärung | Kantone | |
Amortisationskosten sind ein jährlicher Beitrag an die Finanzierung eines Motorfahrzeuges zur Überwindung des Arbeitsweges bei gesundheitlichen Einschränkungen. Voraussetzung ist ein existenzsicherndes Einkommen der betreffenden Person. | Homepage der Invalidenversicherung | IV | |
Motorfahrzeugsteuererlass. Jeder Kanton kennt eine Form von Motorfahrzeugsteuererlass für Behinderte (und somit auch für CF-Betroffene). Die Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn der Gesuchsteller aufgrund der Behinderung auf das Fahrzeug angewiesen ist. In den meisten Fällen ist die Gewährung des Erlasses an eine Einkommensgrenze gebunden. | Merkblatt Motorfahrzeugsteuererlass Kontakte Strassenverkehrsämter | Kantone | |
Befreiung von Radio- und Fernsehgebühren. Personen, die zusätzlich zu ihrer AHV- oder IV-Rente Ergänzungsleistungen des Bundes erhalten, werden auf schriftliches Gesuch hin von der Gebührenpflicht befreit. Sie müssen danach keine Empfangsgebühren mehr bezahlen. | Bund | ||
Militärpflichtersatz | Merkblatt Behinderte und Wehrpflichtersatz von Integration Handicap | Bund | |
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ab 20 Jahren | Die Leistungspflicht der IV bezüglich der medizinischen Behandlung vom Geburtsgebrechen wird von der Krankenversicherung abgelöst. Neu sind die anfallenden Selbstbehalte, daher sollten die Leistungsabrechnungen laufend kontrolliert vor allem bzgl. der nicht erstatteten Medikamente. | Krankenkasse | |
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