30. April 2010: Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» kommt zustande
Schweizerinnen und Schweizerwollen eine konsequente und landesweit einheitliche Regelung zum Schutz vor Passivrauchen. Für die eidgenössische
Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» sind in nur 10 Monaten über 130'000 Unterschriften gesammelt worden. Die gesammelten Unterschriften werden am 18. Mai 2010 bei der Bundeskanzlei eingereicht.
Das Bundesgesetz, das am 1. Mai 2010 in Kraft tritt, schützt die Arbeitnehmenden und die Gäste von Gastronomiebetrieben nur ungenügend: Betriebe mit einer Fläche von weniger als 80m2 können weiterhin als Raucherbetriebe geführt werden und auch bediente Fumoirs sind erlaubt – mit dem Resultat, dass Serviceangestellte täglich bis zu acht Stunden dem gesundheitsschädigenden Passivrauchen ausgesetzt sind. 14 Kantone kennen Regelungen, die konsequenter sind als das Bundesgesetz. Die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» will mit diesem Flickwerk an kantonalen Regelungen aufräumen und verlangt Folgendes:
- Rauchfrei sind öffentlich zugängliche Innenräume wie Restaurants, Bars, Schulen und Spitäler.
- Rauchfrei sind alle Arbeitsplätze in Innenräumen.
- In der ganzen Schweiz gilt die gleiche Regelung. Raucherräume, so genannte Fumoirs, können eingerichtet werden, solange sie unbedient sind.
Lanciert wurde die Initiative im Frühling 2009 von der Allianz «Schutz vor Passivrauchen», der 50 Organisationen aus den Bereichen Gesundheit, Medizin,
Prävention, Arbeitnehmenden- und Konsumentenschutz, Jugendorganisationen sowie Elternschaft angehören. Auch die CFCH gehört der Allianz an.
GELIKO News (April 2010)
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